Sensus IPERL Wasserzähler
seit 2016 baut der Zweckverband digitale Wasserzähler ein.
Wir bemühen uns, Sie als Wasserkunden ausführlich über die Umstellung auf unseren neuen Wasserzählern zu informieren.
HIER können Sie nachlesen, warum sich der Zweckverband für eine digitale Version von Wasserzählern entschieden hat.
HIER finden Sie Informationen zur Unbedenklichkeit der Funkbelastung und der Datensicherheit.
Widerspruch Funkmodul:
Der Gesetzgeber hat in den neuesten Änderungen des Bayerischen Datenschutzgesetzes und der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern vorgeschrieben, dass wir Sie gemäß Art. 24 Abs. 4 Satz 5 der Gemeindeordnung vorher informieren müssen, wenn in Ihrem Anwesen ein Wasserzähler mit Funkmodul installiert werden soll. Dies haben wir bereits mit allen Grundstückseigentümern gemacht, bei denen nach dem 25.05.2018 der Wasserzähler ausgetauscht werden musste. Innerhalb unseres Zweckverbandes sind wir übereingekommen, dass wir unseren Kunden die Möglichkeit bieten wollen, die Funkfunktion des Zählers JEDERZEIT ausschalten zu lassen, sodass Sie zu jedem Zeitpunkt der Funkfunktion widersprechen können. Das bedeutet, dass ab jetzt auch Grundstückeigentümer, die bereits vor dem 25.05.2018 einen Funkzähler installiert hatten, nun der Funkfunktion widersprechen können. Wir bitten Sie höflich im Bedarfsfall um schriftlichen Widerspruch – keine E-Mails.
Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeeinheiten sind vom Widerspruchsrecht ausgenommen, da in diesen Fällen keine personenbezogenen Daten übermittelt werden können. (Art. 24 Abs. 4 Satz 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern)
IPERL-Wasserzähler Unbedenklichkeitsbescheinigung
IPERL- Wasserzähler – technisches Datenblatt