das interaktive Gas- und Wasserhaus des DVGW


Entdecken Sie die Gas- und Wasser-Installation eines Wohnhauses.

DIE INTERAKTIVE GRAFIK BIETET INFORMATIONEN RUND UM GAS UND TRINKWASSER IN IHREM ZUHAUSE.

Mit der interaktiven Grafik können Sie auf virtuelle Entdeckungstour durch ein typisches Wohnhaus gehen und so wichtige Informationen über die Gas- und Wasser-Installation in Gebäuden erhalten. In verschiedenen Räumen lassen sich per Klick auf insgesamt rund 40 Objekte Informationen über die Funktionsweise, nützliche Wartungstipps und Sicherheitshinweise abrufen – vom Wasserzähler bis hin Gaszähler.

über diesen Link gelangen Sie direkt zum interaktiven Gas- und Wasserhaus des DVGW

Austausch der Wasserzähler

Sensus IPERL Wasserzähler

 

seit 2016 baut der Zweckverband digitale Wasserzähler ein.

Wir bemühen uns, Sie als Wasserkunden ausführlich über die Umstellung auf unseren neuen Wasserzählern zu informieren.

HIER können Sie nachlesen, warum sich der Zweckverband für eine digitale Version von Wasserzählern entschieden hat.

HIER finden Sie Informationen zur Unbedenklichkeit der Funkbelastung und der Datensicherheit.

 

Widerspruch Funkmodul:

Der Gesetzgeber hat in den neuesten Änderungen des Bayerischen Datenschutzgesetzes und der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern vorgeschrieben, dass wir Sie gemäß Art. 24 Abs. 4 Satz 5 der Gemeindeordnung vorher informieren müssen, wenn in Ihrem Anwesen ein Wasserzähler mit Funkmodul installiert werden soll. Dies haben wir bereits mit allen Grundstückseigentümern gemacht, bei denen nach dem 25.05.2018 der Wasserzähler ausgetauscht werden musste. Innerhalb unseres Zweckverbandes sind wir übereingekommen, dass wir unseren Kunden die Möglichkeit bieten wollen, die Funkfunktion des Zählers JEDERZEIT ausschalten zu lassen, sodass Sie zu jedem Zeitpunkt der Funkfunktion widersprechen können. Das bedeutet, dass ab jetzt auch Grundstückeigentümer, die bereits vor dem 25.05.2018 einen Funkzähler installiert hatten, nun der Funkfunktion widersprechen können. Wir bitten Sie höflich im Bedarfsfall um schriftlichen Widerspruch – keine E-Mails. 

Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeeinheiten sind vom Widerspruchsrecht ausgenommen, da in diesen Fällen keine personenbezogenen Daten übermittelt werden können. (Art. 24 Abs. 4 Satz 7 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern)

 

IPERL-Wasserzähler Unbedenklichkeitsbescheinigung

IPERL- Wasserzähler – technisches Datenblatt