WISSENSWERTES FÜR DEN BAUHERREN
Wo beginnt der private Hausanschluss?
Der Trinkwasserhausanschluss beginnt am Verteilernetz (öffentlicher Teil) und läuft bis zum Absperrhahn (Eingangsventil) an der Wasserzähleranlage im Haus oder im Schacht. Danach beginnt die private Kundenanlage, für welche der Zweckverband nicht mehr zuständig ist.
Die Kostenerstattung für die Herstellung des Trinkwasserhausanschlusses im privaten Bereich (ab Grundstücksgrenze) wird nach tatsächlichen Aufwand und Material berechnet und wird mit Kostenbescheid an den Grundstückseigentümer verbescheidet. Der Wasserzähler bleibt Eigentum des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Ammersee-West.
Wo wird der Wasserzähler eingebaut?
Der Wasserzähler wird immer in einem frostfreien Raum im Keller eingebaut – wenn kein Keller vorhanden ist, nach Absprache. Wenn beides nicht möglich ist, weil z.B. der Hausanschluss länger als 50 m ist oder bei besonderen Umständen, wird der Wasserzähler in einem Wasserzählerschacht montiert.
Kann die Hausinstallation in Eigenleistung erstellt werden?
Nein! Die Wasserzähleranlage wird ausschließlich vom Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Ammersee-West montiert. Die sich daran anschließende Wasserinstallation darf nur durch ein eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden. Dieses unterschreibt auch die Inbetriebsetzung und haftet dafür.
Ab wann steht Trinkwasser im ganzen Haus zur Verfügung?
Sobald die Inbetriebsetzung des zugelassenen Installationsunternehmens vorliegt, wird der Wasserzähler von uns (Wasserversorger) eingebaut.
=> Bitte beachten Sie, dass ohne unterschriebene Inbetriebsetzung (von Ihrem beauftragtem Installationsunternehmen), der Wasserzähler vom Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Ammersee-West nicht eingebaut wird.