Hinweis auf amtliche Bekanntmachungen
im Amtsblatt des Landkreises Landsberg am Lech
(Nummer 63 vom 20.12.2022)

Der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Ammersee-West hat in seiner Sitzung vom 13.12.2022 folgenden Beschluss gefasst:

Rückwirkungsbeschluss für die Beitrags- und Gebührensatzung -BGS/WAS- für die Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Ammersee-West:

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung -BGS/WAS- des Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Ammersee-West vom 05.12.2017 (i.d. geänderten Fassungen vom 12.12.2019; 24.03.2020 und 18.12.2020) festgesetzten Grundgebühren (vgl. § 11 BGS/WAS) und Verbrauchsgebühren (vgl. § 12 BGS/WAS) werden zum 01.01.2023 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst. Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Gebühren könnte die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

Dieser Beschluss sowie die darauffolgende Bekanntmachung dient der Vorabinformation der Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr (2023) abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2023 erfolgen müssen.

Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Gebühren sowie der entsprechenden Bestimmungen in der Beitrags- und Gebührensatzung -BGS/WAS- des Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Ammersee-West zu rechnen.

Alexander Herrmann

Verbandsvorsitzender